„Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“

Eine Analyse der Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf den besonderen Schutzbedarf von LSBTI*-Geflüchteten

Diese Analyse befasst sich mit der Frage, inwieweit die deutschen Bundesländer in ihren Gewaltschutzkonzepten den besonderen Schutzbedarf von LSBTI*-Geflüchteten berücksichtigen. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, wird LSBTI* oft nicht explizit benannt. Die Studie zeigt, dass nur 9 von 16 Bundesländern über ein entsprechendes Gewaltschutzkonzept verfügen und darin durchschnittlich weniger als ein Drittel der empfohlenen LSBTI*-spezifischen Schutzmaßnahmen enthalten sind.

Format PDF
Sprache Deutsch
Autor*in Alva Träbert , Patrick Dörr
veröffentlicht 2020