Betroffene von sexualisierter Gewalt

Mit dem Begriff sexualisierte Gewalt wird jegliche Form von Gewalt bezeichnet, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff „sexualisierte“ Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben und die psychische und physische Gesundheit über das gesamte Leben immer wieder stark beeinträchtigen. Vergewaltigungen werden häufig als „Kriegswaffe“ genutzt, um Einzelpersonen und darüber hinaus eine Gesellschaft zu demütigen und zu destabilisieren. Auf der Flucht erleben vielen Geflüchtete sexualisierte Gewalt, da sie sich in einer Position befinden, in der sie von Menschen abhängig sind, und sich aufgrund eines illegalisierten Status nicht an die Behörden wenden, um sich Hilfe zu suchen. Sexualisierte Gewalt findet meist in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Daher betrifft es häufig Kinder (siehe (Begleitete und unbegleitete) Minderjährige) oder marginalisierte bzw. diskriminierte Gruppen. Dies trifft insbesondere auf Angehörige sexueller oder geschlechtlicher Minderheiten (siehe LSBTI*) oder Mädchen und Frauen mit Behinderung zu (siehe Menschen mit Behinderungen). Frauen und Mädchen sind häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen. Doch auch Jungen und Männer erleben sexualisierte Gewalt, beispielsweise im Rahmen von Folter oder Krieg. Häufig ist die Scham und die damit einhergehende Stigmatisierung bei Männern besonders hoch, weshalb von einer hohen Dunkelziffer von sexualisierter Gewalt gegen Männer ausgegangen wird.

HANDLUNGSEMPFEHLUNG

Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt, informieren Sie die betroffene Person über Schutzmöglichkeiten und über spezialisierte Fachberatungsstellen. Wenn eine Person von sich aus berichtet, seien Sie offen und versuchen Sie gemeinsam mit der Person herauszufinden, was für Sie in der jetzigen Situation hilfreich wäre. Bohren Sie nicht nach, fragen Sie nicht nach Details der erlebten Gewalt.
Insbesondere, wenn Sie die Person noch nicht gut kennen, unterbrechen Sie detaillierte Schilderungen von sexualisierter Gewalt mit dem Hinweis, dass Sie sich gerne zu einem späteren Zeitpunkt Zeit dafür nehmen, es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig ist, so viel zu erfahren. Für traumatisierte Menschen ist es teilweise schwierig, Grenzen anderer Menschen und sich selbst einzuschätzen. Sie können von Erfahrungen und den damit einhergehenden Gefühlen überflutet werden, auch wenn sie von sich aus über etwas berichten. Sie sollten in dieser Situation sowohl sich als auch Ihr Gegenüber schützen, indem Sie respektvoll und zugewandt klare Grenzen ziehen, wenn dies die ratsuchende Person selbst nicht kann.

WICHTIGES INFORMATIONSMATERIALINFORMATIONSMATERIAL

Auf dem Hilfe-Portal sexueller Missbrauch finden Sie Informationen, Beratungsstellen in Ihrer Umgebung und ein Hilfetelefon, das sich an Betroffene und an Fachkräfte richtet.

Auf der Seite des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe finden Sie einen Überblick über Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt, sowie Informationsmaterial für Betroffene.

bff, BKSF, KOK (2024). SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht. Eine Praxishandreichung zur
Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel