Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. – Unbegleitete minderjährige Geflüchtete und GEAS 2026: Einführung ins reformierte Asyl- und Aufenthaltsrecht

Datum 25.02. – 04.03.2026
Zeit 09:30 - 12:30 Uhr
Organisation Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Format online
Veranstaltungstyp Seminar
Sprache Deutsch
Referent*in Ronald Reimann
Preis

Seminarreihe unter Berücksichtigung von Änderungen durch das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ab Juni 2026

Im Juni 2026 tritt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Dies bringt auch für den Aufenthalt und das Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erhebliche Veränderungen. Zudem haben sich die Einreisezahlen und Herkunftsländer stark verändert und sind die Anerkennungsquoten massiv zurückgegangen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Hauptherkunftsländer von jungen Geflüchteten werden Ihnen die Grundlagen des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert. Wie ist der Ablauf eines Asylverfahrens? Was bedeutet Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz und was ist ein nationales Abschiebungsverbot? Was hat sich durch GEAS verändert? Welche Auswirkungen hat dies auch auf die vormundschaftliche Vertretung?

Ferner wird der Blick auf alternative Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz gelenkt, insbesondere die humanitären Bleiberechte für gut integrierte junge Geflüchtete (§ 25a AufenthG), die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung und die Ausbildungsduldung.  Auch auf die rechtlichen Voraussetzungen des Familiennachzugs wird eingegangen. Die Rolle und Aufgabe von Vormund:innen wird erläutert, wobei einzelne Fallkonstellationen in Gruppenarbeit besprochen werden. Außerdem gibt es Raum für Fragen und Beispielfälle aus der Praxis!

Die Fortbildung richtet sich schwerpunktmäßig an haupt- und ehrenamtliche Vormund:innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, aber auch alle anderen Fachkräfte und Interessierte die mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung tätig sind, sind willkommen. Kenntnisse der Grundbegriffe des Aufenthalts- und Asylrechts, wie “Duldung”, “Aufenthaltsgestattung”, “Aufenthaltserlaubnis” sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.

 

Das Seminar beinhaltet zwei Blöcke. Der erste Block findet am 25.02.2026 und der zweite am 04.03.2026 statt. Beide Blöcke beginnen jeweils um 9:30 Uhr und dauern bis 12:30 Uhr, inklusive einer kleinen Pause.
Diese Seminare können ausschließlich gemeinsam gebucht werden. Die Buchung eines einzelnen Moduls ist nicht möglich.