Am 24. Juli 2025 ist das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Die neue Regelung (§ 104 Abs. 14 AufenthG) schließt den Familiennachzug nach § 36a für diese Personengruppe bis zum 23. Juli 2027 grundsätzlich aus. Ausnahmen gelten lediglich für Härtefälle nach § 22 und § 23 AufenthG sowie für Familienangehörige, die bereits vor Inkrafttreten eine Einladung zur Visumabholung erhalten haben, oder deren Visum auf Grundlage eines gerichtlichen Vergleichs erteilt werden soll. Härtefallanträge können ab dem 26. Juli 2025 ausschließlich per E-Mail bei IOM (info.fap.hardship@iom.int) eingereicht werden. Bereits erfolgte Registrierungen bleiben bestehen, jedoch werden die Verfahren bis zum Ende der Aussetzungsfrist nicht weiter bearbeitet. Neue Registrierungen sind währenddessen ausgeschlossen.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist die erneute Aussetzung des Familiennachzugs nicht mit dem Grundrecht auf Familie vereinbar und das Recht wird für subsidiär Schutzberechtigte über Jahre faktisch außer Kraft gesetzt. Auch wenn die Möglichkeit von Härtefallanträgen formal erhalten bleibt, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass diese nur selten erfolgreich sind. Das bloße Verweisen auf die Härtefallregelungen genügt nicht, um eine wirksame menschenrechtskonforme Einzelprüfung zu gewährleisten. Die Aussetzungsphase von 2016–2018 zeigt, dass die Hürden für die Zuerkennung von Familiennachzug in Härtefällen in der Praxis extrem hoch sind.
Die lange Trennung von nahen Angehörigen kann insbesondere bei Personen mit besonderen Schutzbedarfen (bspw. Minderjährige, Menschen mit schweren Erkrankungen und Personen mit psychischen Erkrankungen) zu besonders hohen Belastungen führen. Für Kinder und Jugendliche ist der dauerhafte Kontakt zu Eltern oder Geschwistern ein wesentlicher Bestandteil ihrer psychosozialen Entwicklung und Sicherheit. Ferner können bspw. bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Personen familiäre Bezugspersonen eine entscheidende Rolle in der alltäglichen Versorgung und Pflege spielen. Eine frühzeitige Identifikation und sensible Begleitung besonderer Schutzbedarfe ist daher unerlässlich, um gesundheitliche Folgen abzufedern und adäquate Unterstützung sicherzustellen.