Der durch die Fachstelle entwickelte Screeningbogen soll sowohl als Grundlage für Advocacy-Arbeit zur Prüfung von Vulnerabilität als auch zur Orientierung bei der Entwicklung eigener Screeningformate dienen.
Zur Entstehungsgeschichte: Die Fachstelle beschäftigt sich bereits seit 2021 mit Fragen der Früherkennung besonderer Schutzbedarfe. Ausgangspunkt war die Pilotierung eines Identifizierungskonzepts in den Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW und Bremen, in deren Rahmen ein Leitfaden für Identifizierungsgespräche entwickelt wurde. Diese Arbeit wurde wissenschaftlich begleitet und evaluiert; die Ergebnisse zur Rolle von Sozial- und Betreuungsdiensten bei der Identifizierung von Vulnerabilität liegen inzwischen als wissenschaftliche Publikation vor.
Die Erkennung von Vulnerabilität und die Ableitung individueller Unterstützungsbedarfe erfordert Zeit, Vertrauen und fachliche Kompetenzen. Ein erfolgreiches (und rechtskonformes) Screening kann daher nicht auf eine Checkliste reduziert werden. Reine Checklisten stoßen aus verschiedenen Gründen an ihre Grenzen: Schutzsuchenden fehlt häufig das notwendige Vorwissen über die abgefragten Themen und deren Bedeutung für die kommenden Monate bzw. Verfahrensschritte. Zudem sind viele Formen von Vulnerabilität mit Angst, Scham und Unsicherheit verbunden. Sprachbarrieren und Missverständnisse bleiben in standardisierten Verfahren oft unbemerkt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, Personen auf einzelne Merkmale oder Gruppenzugehörigkeiten zu reduzieren, obwohl sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Erfahrung zeigen, dass die individuellen Bedarfe im Mittelpunkt stehen sollten. Es besteht außerdem das Risiko, sehr sensible personenbezogene Daten zu erheben, ohne dass daraus tatsächlich hilfreiche Informationen für die Unterstützungspraxis entstehen.
Weitere Herausforderungen ergeben sich bei der potenziellen Nutzung solcher Instrumente als Selbstauskunftsbögen. Insbesondere hinsichtlich der angemessenen Erfassung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Zuge des Screenings gibt es eine rege fachliche Debatte. Auch das gemeinsame Ausfüllen eines Bogens im Familienverbund kann problematisch sein, da Angst, Scham, mangelnde Vertraulichkeit oder fehlendes Wissen über die Erfahrungen anderer Familienmitglieder eine offene Beantwortung erschweren.
Gleichzeitig arbeiten zahlreiche Bundesländer bereits seit längerem an vergleichbaren Instrumenten. Die Fachstelle war hierzu mit unterschiedlichen Standorten in Kontakt und unter anderem Mitglied im Beirat eines entsprechenden Vorhabens für das Land Berlin. Der nun vorgestellte Bogen basiert auf derselben rechtlichen Grundlage, wurde jedoch eigenständig entwickelt und enthält andere Formulierungen, zusätzliche Elemente sowie eine eigene fachliche Einbettung. Über mehrere Jahre hinweg wurde er kontinuierlich weiterentwickelt und in Fokusgruppen sowie bei Fachveranstaltungen mit Expert*innen diskutiert und überarbeitet.
Der vorliegende Screeningbogen dient als Leitfaden für ein kurzes Erstgespräch nach der Aufnahme und soll im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie eine erste Möglichkeit bieten, Vulnerabilität zu erkennen, besondere Schutzbedarfe zu dokumentieren und notwendige Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Ziel des Gesprächs ist es festzustellen, ob Personen besondere Unterstützung in der Unterbringung oder gesundheitlichen Versorgung benötigen oder ob besondere Verfahrensgarantien im Asylverfahren erforderlich sind. Von Beginn an sollte transparent kommuniziert werden, welchem Zweck das Gespräch dient und dass den Betroffenen aus ihren Antworten keine Nachteile entstehen. Während die vorläufige Vulnerabilitätsprüfung im Rahmen des GEAS künftig verpflichtend ist, bleibt die Beantwortung einzelner Fragen freiwillig. Ein solches Screening-Tool könnte etwa in enger Verzahnung mit der gesundheitlichen Erstuntersuchung zur Anwendung kommen.
Die Fragen des Bogens beziehen sich auf unterschiedliche besondere Schutzbedarfe, die teilweise aus Erfahrungen schwerer Gewalt resultieren. Da es Betroffenen oft schwer fällt, über diese Themen zu sprechen, enthält der Bogen bewusst einzelne inhaltliche Überschneidungen. Diese sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Personen sich angesprochen fühlen und den Mut finden, belastende Erfahrungen anzusprechen. Daher sollten vermeintliche Wiederholungen nicht ausgelassen werden. Das Screening verfolgt nicht das Ziel, bereits im ersten Gespräch sämtliche Bedarfe umfassend zu erfassen. Vielmehr soll es eine erste Gelegenheit schaffen, auf mögliche Vulnerabilitäten aufmerksam zu werden und Hinweise darauf zu erhalten, an welchen Stellen weiterer Klärungsbedarf besteht. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen, besondere Schutzbedarfe auch zu einem späteren Zeitpunkt zu identifizieren.
Screening braucht Zeit. Die im GEAS vorgesehenen Fristen von drei beziehungsweise sieben Tagen für das Screeningverfahren sowie bis zu 30 Tagen für eine umfassende Prüfung verdeutlichen, dass eine sorgfältige Identifizierung nicht auf wenige Minuten reduziert werden kann. Das bloße Ausfüllen eines Fragebogens innerhalb von 20 Minuten wird weder den rechtlichen Anforderungen noch den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht. Alle besonderen Schutzbedarfe müssen jedoch angesprochen werden; eine Hierarchisierung einzelner Gruppen ist nicht zulässig. Aus diesem Grund sollte ein Instrument wie der vorgestellte Screeningbogen nicht verkürzt oder auf einzelne Themenbereiche reduziert werden.
Ebenso wichtig wie der Inhalt des Gesprächs ist dessen Rahmen. Die Befragung sollte in einem möglichst ruhigen und geschützten Umfeld stattfinden, das Vertraulichkeit gewährleistet und den Auswirkungen möglicher Traumafolgen Rechnung trägt. Ziel ist eine möglichst zielgerichtete Verweisberatung und Weiterleitung innerhalb der Einrichtung oder in bestehende Versorgungsstrukturen. Dabei ist es weder erforderlich noch hilfreich, die angesprochenen Themen bereits im Erstgespräch vertieft aufzuarbeiten. Im Vordergrund sollten vielmehr eine empathische Gesprächsführung sowie die verständliche Vermittlung von Informationen, Unterstützungsangeboten und Handlungsmöglichkeiten stehen.
Das Team der Fachstelle steht zudem Rückfragen, Beratung, Begleitung und einen vertieften fachlichen Austausch zur Verfügung.
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